Mein Haustier ist verstorben - was tun?
Leider ist es der Lauf der Dinge, dass auch unsere geliebten
Haustiere nicht ewig leben. Früher oder später ist es dann so weit und
das Tier ist gestorben oder muss vom Tierarzt eingeschläfert werden. Was
nun? Was passiert mit dem toten Tier, wenn ich es beim Tierarzt
lasse? Verstorbene Tiere werden vom Tierarzt einer
Tierkörperbeseitigungsanlage zugeführt. Das klingt schrecklich, ist aber
nichts anderes als eine Verbrennungseinrichtung. Tote Heimtiere werden
nicht mehr weiterverwertet, wie es früher passierte. Die Verbrennung ist
kostenpflichtig, daher verlangt der Tierarzt von Ihnen i.d.R. eine
Gebühr. Darf ich mein verstorbenes Tier in meinem Garten begraben?
Bis zum Jahr 2002
durften tote Haustiere unter Beachtung einiger Vorschriften (z.B.
Gewässerschutz) im eigenen Garten vergraben werden. Vor dem Hintergrund
der BSE-Krise wurde durch die EU eine neue Richtlinie eingeführt, nach
der alle Tierkadaver in eine Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht
werden müssen. In Deutschland wurde diese Verordnung durch das
"Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz" (TierNebG) vom 25.10.2004
umgesetzt. Unter diese Gesetzgebung fällt nun auch das Vergraben toter
Haustiere. Sowohl die EU-Verordnung als auch das deutsche TierNebG
stellen es den Landesbehörden frei, das Begraben von Haustieren unter
Einhaltung bestimmter Vorgaben unter Berücksichtigung des Naturschutzes
zuzulassen. Man benötigt also nunmehr eine Genehmigung der
zuständigen Behörde (Veterinäramt), alles andere ist geblieben, wie es
war (eigenes Grundstück, nicht direkt an öffentlichen Wegen, nicht im
Gewässerschutzgebiet). Hier die Gesetzes- und Verordungstexte: § 27
Abs. 3 TierNebV
Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-
Beseitigungsgesetzes(Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung -
TierNebV)
Teil 6
§ 27 Ausnahmen
(3) Artikel 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 gilt
nicht für einzelne Körper von Heimtieren, soweit diese auf
geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders
zugelassenen Plätzen oder auf einem dem Tierhalter gehörenden
Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer
Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben werden. Die Tierkörper
dürfen nur so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden,
mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rand der
Grube, bedeckt sind. § 26 Abs. 2 Satz 1, § 32b Abs. 2 Satz 1
und § 34 Abs. 2 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt.
Die Pflicht zur Einholung der behördlichen Erlaubnis ergibt sich aus
Artikel 24 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002
VERORDNUNG (EG) Nr. 1774/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den
menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte
ABl. L 273 vom 10.10.2002, S. 1
Artikel 24
Ausnahmen bezüglich der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten
(1) Die zuständige Behörde kann bei Bedarf entscheiden,
dass
a) tote Heimtiere durch Vergraben direkt als Abfall beseitigt werden
können; Ausgenommen von den lokal geltenden Allgemeinverfügungen sind die Körper
verstorbener seuchenverdächtiger und seuchenkranker Tiere. Diese müssen
zwingend an eine Tierkörperbeseitigungsanstalt gegeben werden. Ebenfalls
verboten ist das Vergraben toter Tiere in unmittelbarer Nähe zu
öffentlichen Plätzen und Wegen. Keine Einschränkungen gibt es
übrigens bei Urnenbestattungen. Die Asche dürfen Tierfreunde mit nach
Hause nehmen und dort in einer Urne aufstellen oder vergraben. Alternativen der Bestattung
Wer sein Tier nicht einfach nur durch den Tierarzt der Verbrennung
zuführen lassen möchte, kann auch die
Dienste eines Tierkrematoriums in Anspruch nehmen. So kann man z.B. eine
Urne mit der Asche des Tieres bekommen und diese dann auf dem eigenen
Grundstück begraben.
Alternativ wäre ein Grab auf einem Tierfriedhof oder das Verstreuen der
Asche auf einem dafür vorgesehenen Grundstück eine Option. Dazu gibt man
das verstorbene Tier beim Tierarzt ab und beauftragt einen Anbieter mit
der Abholung. Oft arbeiten Tierärzte bereits mit lokalen Anbietern
zusammen. Hier einige Links zu regionalen und überregionalen
Anbietern:
Formalitäten Geht es um einen
Hund, so verlangen einige Gemeinden (wg. Hundesteuer) und auch einige
Versicherungen eine Bestätigung vom Tierarzt über den Tod des Tieres.
Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt bzw. der Versicherung nach
oder wenden Sie sich an Ihren Tierarzt.
Die Zeit danach
Oft ist die erste Reaktion nach dem Verlust eines Tieres: "Nie wieder
ein Tier!". Das ist ganz natürlich, denn man möchte den Schmerz und die
Trauer des Verlustes natürlich nicht so schnell wieder erleben. Vielen
Menschen hilft aber die Vorfreude bei der Suche nach einem neuen
Hausgenossen über einen Teil des Schmerzes hinweg. Daher sollte man nach
einiger Zeit vielleicht doch einmal überlegen, ob man nicht einem neuen
Tier ein Zuhause bieten kann - gerade einem Tier aus dem Tierheim tut
man damit ja etwas gutes. Es kann natürlich niemals einen tatsächlichen
Ersatz für ein verstorbenes Tier geben, aber das neue Tier hat sicher
seine eigenen liebenswerten Eigenschaften.
Zum Abschluss noch ein Buchtipp:
Elli H. Radinger: "Der Verlust eines Hundes - und wie wir ihn
überwinden"
Animal Learn Verlag
ISBN-10: 3936188386
ISBN-13: 978-3936188387
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